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Die Zusammenarbeit mit der Zahnärztlichen Betreuung ist eingebettet in einen Kooperationsvertrag zwischen der Pflegeeinrichtung und der Zahnärztlichen Betreuung, angemeldet und registriert bei der ZÄK und KZV. Die Behandlung setzt voraus, dass neben einer gültigen Krankenversicherungskarte eine Einverständniserklärung des Patienten / Rechtsvertreters vorliegt.
Diese erhalten Sie unter folgendem Link:
Einverständniserklärung